Recht und Steuern

Wirkungsdauer einer Abmahnung

Nach Auffassung des Bundesgerichts hofs stellen unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur (fristlosen) Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Grundmiete oder lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen unpünktlich gezahlt werden.

Nach den meisten Mietverträgen muss die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Fehlt dort eine entsprechende Vereinbarung, ergibt sich dieser Zahlungstermin aus § 556b des …

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