Recht und Steuern

Widerspruch gegen Besprechungsprotokoll

Wird dem Inhalt eines Besprechungsprotokolls nicht zeitnah widersprochen, kann hieraus die einvernehmliche Änderung eines bereits geschlossenen schriftlichen Vertrages folgen. Dies gilt selbst dann, wenn der Besprechungsteilnehmer unstreitig zu Vertragsänderungen nicht bevollmächtigt ist, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. Januar 2011, geführt unter Aktenzeichen VII ZR 186/09.

Inhalt des über Jahre währenden Rechtsstreits waren die Haftung für Baumängel …

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