Recht und Steuern

Zu Unrecht angezeigt

Kommt es bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu schlimmen Wortgefechten, zu Beleidigungen oder sogar zu Tätlichkeiten, muss sich das der jeweils in seinen Rechten verletzte Vertragspartner nicht gefallen lassen. Er kann sich vor Gericht erfolgreich dagegen wehren und die mietrechtlichen Konsequenzen ziehen. So hatte zum Beispiel ein Mieter gegen den Eigentümer einer Wohnung Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Die dabei erhobenen Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos, das Verfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Daraufhin entschied das Amtsgericht Gummersbach unter dem Aktenzeichen 10 C 172/09, dass dem Vermieter nach einem solchen Verhalten seines Mieters das Festhalten am einmal geschlossenen Vertrag nicht mehr zuzumuten sei.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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