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Das überarbeitete tschechische Insolvenzrecht

Zum 1. Januar 2008 ist in der Tschechischen Republik das neue Insolvenzgesetz Nr. 182/2006 Slg. über den Vermögensverfall und dessen Lösungsmöglichkeiten (zákon o úpadku a zpu° sobech jeho rcešení) in Kraft getreten und hat das bis dahin bestehende Gesetz Nr. 328/1991 Slg. über den Konkurs und Vergleich (zákon o konkursu a vyrovnání) abgelöst.

Nach dem veralteten Konzept hatten die Gläubiger und der Gläubigerausschuss nur unzureichende Befugnisse. Die Verfügungsbefugnisse und …

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