Recht und Steuern

Staatshilfe für Hausbesitzer in Not

In Notsituationen können Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Wohnung für die laufenden Finanzierungskosten staatliche Unterstützung erhalten. Nach Ablauf von längstens sechs Monaten entspricht sie allerdings nur noch den Kosten einer angemessenen Mietwohnung. So entschied es das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 32/07 R. Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein Ehepaar nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes des Mannes sechs Monate lang Leistungen für Unterkunft …

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