Recht und Steuern

Scheingebote sind unwirksam

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZB 98/05 sind allein aus taktischen Gründen abgegebene Versteigerungsangebote im ersten Zwangsversteigerungstermin unwirksam. Laut Gesetz muss ein Versteigerungsobjekt beim ersten Termin mindestens die Hälfte seines Verkehrswertes erzielen. Bis zu einem Wert von 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger sein Veto einlegen. Für viele Immobilien findet sich aber unter diesen Voraussetzungen kein Käufer. …

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