Schwerpunkt: Fonds im Umbruch

Rückvergütungen für Finanzprodukte wer nicht aufklärt, haftet

Wie viel Transparenz ist nötig, wenn Kreditinstitute für die Empfehlung bestimmter Geschlossener Fonds Vergütungen von dritter Seite erhalten? Über welche Zahlungen muss der Anleger informiert werden? Oder kann es als bekannt vorausgesetzt werden, dass Gelder fließen? Lange Zeit waren diese Fragen umstritten und wurden in der Praxis entsprechend unterschiedlich gehandhabt. Mit einem Beschluss vom 9. März 2011 unter dem Aktenzeichen XI ZR 191/10 legte aber der …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X