Aktuelle Rechtsfragen

Pacte commissoire - Verfallklauseln im französischen Recht

Der pacte commissoire (Verfallklausel) ist mit ordonnance n° 2006-346 vom 23. März 2006 in den Code Civil (CC) eingefügt worden. Er findet sich nun in den Art. L. 2459 ff. CC betreffend Hypotheken und in den Art. L. 2348 und 2365 CC betreffend Pfandrechte an beweglichen Sachen beziehungsweise an Rechten. Verfallklauseln sind ein vertragliches Mittel der Realisierung von
Hypotheken und Pfandrechten, da sie den Übergang des Eigentums an der Sicherheit zugunsten des gesicherten …

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