Recht und Steuern

Nur Möbelaufbau steuerbegünstigt

Für Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt können Mieter und selbstnutzende Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung bis zu 1200 Euro jährlich steuersenkend geltend machen. Die Arbeiten müssen aber laut Einkommensteuergesetz im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Deshalb sind beispielsweise Kosten für Möbel aus der Werkstatt eines Handwerkers nicht begünstigt. Dies ergibt sich aus einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts München unter dem Aktenzeichen 7 K 2544/09.

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