Recht und Steuern

Neugierde ist kein Grund

Wenn jemand finanzielle Forderungen gegenüber einem anderen hat, dann ist es durchaus verständlich, dass er dieses Geld einzutreiben versucht. Im vorliegenden Fall schuldete ein im Einzugsbereich des Amtsgerichts Niebüll lebender Mann einer Berlinerin mehr als 10 000 Euro. Der beauftragte Gerichtsvollzieher fand in der Wohnung des Hartz-IV-Empfängers nichts Pfändbares. Daraufhin wandte sich die Frau an das Grundbuchamt und wollte wissen, ob ihr Schuldner vielleicht der Eigentümer des Hauses …

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