Bewertungsfragen

Die neue Verordnung zur Ermittlung des Beleihungswertes von Schiffen

Der Schiffspfandbrief ist neben dem Hypothekenpfandbrief und dem Öffentlichen Pfandbrief die dritte Pfandbriefgattung nach dem Pfandbriefgesetz (Paragraf 1 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG)1). Bislang führte der Schiffspfandbrief nur ein Nischendasein. Nachdem nunmehr aufgrund der Aufhebung des Spezialbankprinzips durch das am 19. Juli 2005 in Kraft getretene Pfandbriefgesetz auch Universalbanken das Schiffspfandbriefgeschäft betreiben dürfen, wird sich der Schiffspfandbrief in der Zukunft …

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