Recht und Steuern

Neue Nebenkosten nachträglich umlenken

Vermieter dürfen laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen VIII ZR 80/06 auch während eines laufenden Mietverhältnisses neu entstandene Betriebskosten einführen. Eine spezielle Informationspflicht ergibt sich daraus für sie nicht. Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter eine neue Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen und die Kosten dann per Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt. Ein Mieter verweigerte jedoch die Zahlung, wonach …

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