Recht und Steuern

Mietkosten für Ersatzwohnungen

Die Ausgaben für die Miete sind rechtlich gesehen grundsätzlich als Kosten der normalen Lebensführung anzusehen und können daher nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts anerkannt werden. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die bisher selbst genutzte Eigentumswohnung unbewohnbar wird und Mietkosten für eine Ersatzwohnung entstehen.

Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. April 2010, geführt unter Aktenzeichen VI R 62/08, entschieden. …

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