Werttreiber Gebäudemanagement

Klare Spielregeln für fairen Wettbewerb

Wie viel Regulierung braucht der FM-Markt? Eine durchaus berechtigte Frage. Denn einerseits neigen Politik wie Verwaltung in Deutschland und Gesamteuropa zu übertriebenen Regularien, die das freie Spiel und die Entwicklung der Märkte hemmen. Auf der anderen Seite führt Nicht-Regelung gerade im Bereich des Facility Management zu Wildwuchs und Wettbewerbsverzerrung - zum Nachteil der Kunden. Deshalb engagiert sich die Piepenbrock Dienstleistungsgruppe als führendes Facility Management Unternehmen in der Politik und in Fachverbänden wie der GEFMA für einheitliche Standards.

Mehr Transparenz durch Standardisierung

Das technische Facility Management, die Industrieinstandhaltung sowie das infrastrukturelle Facility Management bietet Piepenbrock bundesweit an. Hier wird derzeit die Diskussion über die Einführung einer standardisierten Beschreibungssystematik für Dienstleistungen geführt. Piepenbrock versteht sich dabei als strategischer Partner. Nicht nur bei der Instandhaltung von Immobilien und Anlagen, sondern auch von produktionsnahen Industrieanlagen, der Instandhaltung nach DIN 31051 und DIN EN 13306 über den Instand-haltungs-Fullservice bis hin zu Einzel- und Spezialleistungen.

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, sich an den Prozessen zur Standardisierung solcher Systematiken zu beteiligen und das Verständnis für FM-Dienstleistungen in allen Bereichen zu harmonisieren. Dadurch ließe sich beispielsweise bei Großprojekten die meist europaweite Ausschreibungs- und Angebotsbearbeitung sowohl auf Kundenseite als auch auf Anbieterseite transparenter und effizienter gestalten. Ein Ansatz, der von dem Unternehmen unterstützt und gerne mitentwickelt wird.

Keine Mindestlöhne im technischen Facility Management

Gefordert werden auch einheitliche Löhne und Mindestlöhne für Mitarbeiter im technischen und industriellen FM. Solche Überlegungen sind aus heutiger Sicht allerdings weniger zielführend. Denn das technische FM ist in der unternehmerischen Praxis so facettenreich, dass Personal aus unterschiedlichsten Berufsgruppen und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen zum Einsatz kommt. Hier für den Markt einheitliche Regeln anzustreben, ginge an der Realität vorbei.

Ganz anders stellt sich die Situation im infrastrukturellen FM dar. Als Nummer eins im infrastrukturellen FM hat sich die Piepenbrock Dienstleistungsgruppe unter dem Motto "Aktiv gegen Lohndumping" sehr engagiert für die Aufnahme des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) eingesetzt. Das Motiv ist das klare Bekenntnis, Preis- beziehungsweise Lohndumping in dieser beschäftigungsintensiven Branche zu verhindern. Am 9. März 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufnahme der Gebäudereinigerbranche in die Bestimmungen nach dem AEntG.

Die derzeit rund 850 000 gewerblichen Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn, den die Arbeitgeber und die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 6,36 Euro in Ostdeutschland vereinbarten. Zum 1. Januar 2008 wurde der tarifliche Mindestlohn um 3,5 Prozent erhöht. Darauf einigten sich die IG Bau und die Arbeitgeber bei ihren Tarifverhandlungen für das Gebäudereinigerhandwerk Mitte August 2007.

Ergebnis intensiver Verhandlungen und Abstimmungen

Der neue Tarifvertrag wurde am 4. September 2007 von beiden Seiten unterzeichnet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Westen beträgt nun 8,15 Euro und im Osten 6,58 Euro. Seit dem 1. Juli 2007 ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Gebäudereinigerhandwerk allgegenwärtig.

Ziel des AEntG ist der Schutz des Marktes sowie der Betriebe und seiner Beschäftigten vor einem unfairen Wettbewerb durch rechtswidrige Tarifunterschreitung inländischer oder ausländischer Anbieter von infrastrukturellen FM-Leistungen. Der Schutz wird dadurch erreicht, dass die zwingende Geltung der Tarifverträge des Gebäudereinigerhandwerks sich nicht nur wie bisher auf inländische Betriebe erstreckt, sondern auch ausnahmslos für Reinigungsdienstleistungen ausländischer Anbieter auf dem deutschen Markt gilt.

Staatliche Kontrolle der Tarifverträge - ein Novum

Neu ist ferner, dass die Einhaltung der Tarifverträge staatlich kontrolliert wird. Die Kontrolle obliegt den Zollbehörden, hier speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Ermittlungsbeamten der FKS erhalten durch das Entsendegesetz Befugnisse, die auch für den Kunden von Bedeutung sind: Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert, ob

- Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen werden,

- bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,

- ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,

- Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und

- die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden.

Es muss betont werden, dass eine Prüfung durch die FKS aufgrund ihres gesetzlichen Kontrollauftrags als Routineprüfung erfolgt und nicht, weil gegen einen Reinigungsdienstleister der Verdacht besteht, gegen die Vorschriften des Entsendegesetzes zu verstoßen. Stellt der Zoll bei seinen Prüfungen

Verstöße gegen das Entsendegesetz fest, drohen dem Betrieb Bußgelder in Höhe von bis zu 500 000 Euro beziehungsweise sogar Strafverfahren.

Auswirkungen des AEntG auf das infrastrukturelle FM der Kommunen

Das AEntG soll Fehlentwicklungen am Markt entgegenwirken und allen Arbeitnehmern gleiche Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Tariflöhne, Urlaubsanspruch) garantieren. Es richtet sich nicht nur an Arbeitgeber, sondern besonders in § 5 Abs. 2 auch an Unternehmen, die Aufträge für infrastrukturelle FM-Leistungen vergeben.

Die Finanzbehörden subsumieren hierunter auch Kommunen. Danach ist für Auftraggeber vor Reinigungsleistungen eine Mithaftung für Gesetzesverstöße durch das beauftragte Unternehmen gegeben. Das AEntG sieht wie gesagt Bußen für Vorsatz und Fahrlässigkeit von bis zu 500 000 Euro vor.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat damit begonnen, Überprüfungen in Reinigungsobjekten durchzuführen und wird dies als bundesweite Schwerpunkttätigkeit fortsetzen. Denjenigen Kommunen, die Reinigungsleistungen vergeben haben, rät die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) dringend, die bestehenden Verträge vor dem Gesetzeshintergrund zu überprüfen und neu abzuschließende Verträge von vornherein darauf abzustellen. Die FKS führt sogenannte "verdachtslose Außenprüfungen" in Reinigungsobjekten durch. Eine solche Maßnahme erlaubt daher nicht den Rückschluss, dass bei der überprüften Firma gesetzwidriges Handeln vorliegt. Unberührt davon gibt es natürlich auch strafprozessuale Maßnahmen (zum Beispiel Durchsuchungen) aufgrund vorliegender Verdachtsmomente, beispielsweise wegen konkret vorliegender Hinweise.

Mit welchen Maßnahmen seitens der Zollbehörden ist zu rechnen?

Die Kommune muss den Beamten der FKS den Zutritt ermöglichen, wenn die verdachtslose Außenprüfung respektive die Durchsuchung in einem ihrer Objekte stattfindet, erhält jedoch keine Auskunft über den Ausgang der Ermittlungen. Unter Umständen können auch Auftragsunterlagen der Kommune für die Sachverhaltsfeststellung erforderlich sein. Das Einhalten von Tariflöhnen und der gesetzlichen Anforderungen ist dabei aber nur das eine. Das andere ist, dass ein besonderes Augenmerk zukünftig auf die Auskömmlichkeit von Angeboten gerichtet sein sollte, insbesondere ob die angebotene Reinigungsleistung (Quadratmeter pro Stunde) angemessen und machbar ist. Das gilt insbesondere bei den hart umkämpften Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand.

Schwarzarbeit bei mehr als einem Drittel der Unternehmen

Die von der FKS durchgeführten verdachtslosen Außenprüfungen in zahlreichen Reinigungsobjekten sind sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber unangenehm, aber unumgänglich. Denn nur so ist den schwarzen Schafen der Branche das Handwerk zu legen. Dass es reichlich schwarze Schafe in dieser Branche gibt, zeigt das erste Resümee des Zolls.

Bei mehr als einem Drittel aller überprüften Unternehmen ergaben sich Anhaltspunkte für Schwarzarbeit. Das zeigt, dass Regeln und Kontrollen im FM-Markt notwendig sind und zu einem fairen Wettbewerb beitragen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X