Recht und Steuern

Kaution ist nicht für alles da

Es ist einem Immobilieneigentümer nicht erlaubt, eine Mietkaution zur Deckung aller möglichen infrage kommenden Ansprüche gegenüber seinem Mieter zu verwenden - zum Beispiel für die Begleichung von Anwaltskosten. Ganz im Gegenteil: Der Eigentümer muss sich eng an die vertraglich vorgesehenen Zwecke halten, so entschied das Landgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 13 S 58/10.

Die Parteien hatten sich auf ein verpfändetes Sparbuch geeinigt, das für die Laufzeit des Vertrages als …

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