Recht und Steuern

Geschäftliche Nutzung der Mietwohnung

Mieter müssen ihren Vermieter fragen, bevor sie ihre Wohnung auch geschäftlich nutzen und sie dabei nach außen in Erscheinung treten. Allerdings dürfen die Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn kein erheblicher Kundenverkehr vorliegt und die Mieter in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigen. In einem kürzlich entschiedenen Fall ging es um einen Mieter, der in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilte. Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom April dieses Jahres unter …

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