Recht und Steuern

Die GbR und das Grundbuch

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 - klargestellt, dass eine bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sehr wohl Grundeigentum erwerben und auch im Grundbuch eingetragen werden kann, ohne dass die Gesellschafter im Grundbuch selbst aufgeführt werden müssen.

Die GbR (in Deutschland auch oftmals BGB-Gesellschaft genannt) ist nach der Definition der §§ 705 ff. BGB eine Vereinigung von mindestens zwei (natürlichen oder …

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