Recht und Steuern

Folgekosten eines Wintergartens

Genehmigt die Wohnungseigentümergemeinschaft per Beschluss einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung bei Selbstfinanzierung, so muss dieser auch etwaige Folgekosten alleine tragen. So entschieden die Richter am Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 3 Wx 92/05. Der Wohnungseigentümer hatte einen Wintergarten errichtet und - wie im Rahmen der Genehmigung beschlossen - auch selbst finanziert. Als im Bereich der Wintergartenkonstruktion Feuchtigkeitsschäden auftraten, wollte der Eigentümer die Gemeinschaft mit den bei einer Sanierung entstehenden Kosten belasten.

Dieser Forderung stimmte das OLG jedoch nicht zu. Die Richter argumentierten, dass der Versammlungsbeschluss mit dem Aspekt "Selbstfinanzierung" auch eindeutig für etwaige Folgekosten definiert sei. Die anderen Wohnungseigentümer hätten kein Interesse daran, eine von ihnen nicht nutzbare Baumaßnahme zu genehmigen, um anschließend mit möglichen Folgekosten belastet zu werden. Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Eintragung im Grundbuch bedarf, auch auf den Nachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über.

(Quelle Bausparkasse)

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