Recht und Steuern

Eigenbedarfskündigungen

Wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus besitzt, dann sollte es ihm auch möglich sein, nach Wunsch darin zu wohnen. Schließlich handelt es sich ja um persönliches Eigentum, das grundgesetzlich abgesichert ist. Auf den zweiten Blick wird es aber komplizierter: Denn wessen Rechte überwiegen, wenn in dieser Immobilie bereits andere Menschen wohnen, die das Objekt im Vertrauen auf eine langfristige Nutzung gemietet haben?

Genau in diesem Spannungsfeld befinden sich die Verfahren wegen …

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