Recht und Steuern

Defektes Messgerät

Wenn ein Haus- oder Wohnungseigentümer mit seinem Mieter die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnet, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass die dafür eingesetzten Messgeräte auch funktionstauglich sind. Ansonsten muss er sich auf andere Abrechnungsmethoden einlassen und gegebenenfalls Einbußen hinnehmen, entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 310/12.

Im konkreten Fall befand sich an einem Heizkörper in der Essecke einer Mietwohnung ein defektes Messgerät …

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