Recht und Steuern

Auskunftspflicht des Verwalters?

Wohnungseigentümer sollten an den Eigentümerversammlungen teilnehmen, um offene Fragen zu klären und an den Beschlüssen mitzuwirken. Tun sie dies nicht, können sie vom Verwalter nicht erwarten, dass er ihnen separat Auskünfte erteilt. Dies ist aus dem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs - Aktenzeichen V ZR 66/10 - zu schließen. Im entschiedenen Fall sah es der Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung nicht für nötig an, die Eigentümerversammlungen zu besuchen. Er schickte aber …

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