Recht und Steuern

Ausg. v. 01. Oktober Eigenbedarf auch für den Schwager

Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarfs unter Umständen auch dann kündigen, wenn er den Wohnraum für einen Schwager benötigt. Normalerweise kann der Eigenbedarf zwar nur für den Vermieter selbst oder für seine Familienangehörigen wie Kinder und Eltern geltend gemacht werden, der Bundesgerichtshof hat jedoch unter dem Aktenzeichen VIII ZR 247/08 im Einzelfall eine Kündigung auch dann zugelassen, wenn andere Angehörige einziehen wollen, zu denen ein besonders enger Kontakt besteht.

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