Recht und Steuern

Anrechnung der Hausbewertung

Direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Erbfall sind als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten steuerlich absetzbar. Dazu zählt man in der Regel die Bestattungskosten sowie die Ausgaben für die Grabpflege, aber auch die Kosten für die Testamentseröffnung. Ein Betroffener machte auch die Bewertung einer hinterlassenen Immobilie durch einen Sachverständigen geltend. Dies hielten Richter des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen II R 37/08, für vertretbar.

Im vorliegenden Fall hatte …

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