60 Jahre Immobilien& Finanzierung

Abschlussgebühren liegen im Interesse aller Bausparer

In erster und zweiter Instanz sind die Klagen der Verbraucherschützer gegen drei Bausparkassen mit dem Ziel, die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen für unzulässig zu erklären, gescheitert. Das Echo auf diese Entscheidungen ist, von der unterlegenen Partei abgesehen, ganz überwiegend zustimmend; sogar aus dem Kreis der Bausparer, also der Verbraucher selbst, ist so gut wie keine Kritik zu hören. Als erstes wurde das Urteil des OLG Stuttgart vom 3. Dezember 2009 bekannt, das sich …

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