Immobilienanlagen in Italien

Abschaffung der 75-Prozent-Schranke bei Mietindizierung

Mit dem Gesetz Nr. 14 vom 27. Februar 2009, Art. 41, Absatz 16-duodecies (veröffentlich in G. U. Nr. 49 vom 28. Februar 2009) hat der italienische Gesetzgeber im Hinblick auf gewerbliche Mietverträge, deren Dauer die Mindestlaufzeit von sechs Jahren beziehungsweise neun Jahren für Hotels überschreitet, die Grenze für Mietzinsanpassungen in Höhe von 75 Prozent der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes ISTAT aufgehoben. Artikel 32 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 392 vom 27. Juli 1978 (Gesetz …

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