Frage an Ludwig Hoch

Ist § 24 Beleihungswertermittlungsverordnung noch zeitgemäß?

"Bei der Beleihung eines im Inland gelegenen wohnwirtschaftlich genutzten Objekts kann auf die Erstellung eines Gutachtens nach § 5 verzichtet werden, wenn der auf dem Objekt abzusichernde Darlehensbetrag unter Einbeziehung aller Vorlasten den Betrag von 400 000 Euro nicht übersteigt." (§ 24 Abs. 1 Beleihungswertermittlungsverordnung, BelWertV).

In allen zulässigen Ländern (§ 13 PfandBG) erfolgt die Ermittlung des Beleihungswerts der Sicherheiten regelmäßig durch Gutachten. Für …

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