Die FC Schalke 04 Arena Management GmbH hat die AGB der „Knappenkarte“ für das bargeldlose Bezahlen in der Veltins-Arena geändert. Vorausgegangen war eine Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die einige der Vertragsklauseln (eine Gebühr von drei Euro für die Auszahlung von Restguthaben sowie die Auszahlung innerhalb eines Zeitraums von eineinhalb Jahren nach Aufforderung zur Rückzahlung) für unzulässig hielt. Der Arena-Betreiber hat sich im Januar der Verbraucherzentrale gegenüber verpflichtet, die beanstandeten Klauseln aus seinen Vertragsbedingungen zu streichen.
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