Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen P2P-Funktion von Paydirekt

Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer neuen Zahlungsfunktion beim Internet-Bezahlverfahren Paydirekt, mit der Kunden künftig kleinere Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können. Aufgrund der Rolle von Paydirekt als kreditwirtschaftliches Gemeinschaftsunternehmen hat sich das Bundeskartellamt seit November 2016 mit dem Vorhaben befasst. „Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann Paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten“, begründet  Kartellamtspräsident Andreas Mundt die Entscheidung, das Vorhaben „nach derzeitigem Kenntnisstand“ nicht weiter aufzugreifen.

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