Online-Bezahlverfahren

Grünes Licht für mobile Zahlungen mit Paydirekt

Quelle: Paydirekt

Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer Handy-zu-Handy-Bezahlfunktion via Paydirekt. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am 12. April dieses Jahres mit. Wirklich überraschend ist diese Entscheidung nicht. Nachdem die entsprechenden Anwendungen der Sparkassen sowie der Genossenschaftsbanken (Kwitt beziehungsweise Geld senden) freigegeben worden waren, war eine solche Entscheidung …

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