Der Vertrag über die Namensrechte für die Konzert- und Veranstaltungsstätte im Hamburger Volkspark wurde am 1. Juni 2015 unterzeichnet. Die Namenspartnerschaft ist auf zehn Jahre angelegt. Der Vertrag umfasst neben den Namensrechten auch die technische Umrüstung aller Kassensysteme auf kontaktloses Bezahlen. Es kann aber auch weiterhin bar bezahlt werden.
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