Karten-Blickpunkte

PIN-Sicherheit: Es bleibt beim Anscheinsbeweis

Insgesamt fünf Mustersammelklagever fahren gegen Kartenemittenten hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-West falen für 74 Kläger angestrengt. Eines davon hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Juni 2009 in der Berufungsinstanz abgewiesen (Aktenzeichen 23 U 22/6). Der Argumentation der Verbraucherschützer, dass es Sicherheitslücken im System gebe und die vierstellige PIN mit technischen Hilfsmitteln zu knacken sei, folgten die Richter nicht. Offenbar waren die Darlegungen doch zu …

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