Blickpunkte

Debitkarte - US-Einreisebestimmungen als Wettbewerbsargument

Immer wieder wird die Begrenzung der Einsatzmöglichkeiten von V-Pay als Nachteil im Wettbewerb in die Debatte geworfen - zu Unrecht, wie Ottmar Bloching meint. Er verweist dabei auf die neuen US-Einreisebestimmungen, die die Hinterlegung einer Kreditkartennummer voraussetzen. Jeder USA-Reisende, so die Argumenta tion, habe mithin Zugang zu einer Kreditkarte. Ob die Debitkarte in den USA also einsetzbar ist oder nicht, sei deswegen ohne Relevanz. Nun sind die USA sicher nicht das einzige Reiseland der Bundesbürger außerhalb Europas. Doch wer eine Fernreise bucht, macht sich üblicherweise auch mit den Rahmenbedingungen vertraut, zu denen nun einmal auch der Zahlungsverkehr zählt. Die Mehrheit der Verbraucher ist sich deshalb vermutlich der Tatsache bewusst, dass die Einsatzmöglichkeit der Debitkarte im außereuropäischen Ausland nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden darf. Und dass die Kreditkarte im Ausland zumindest hilfreich sein kann ist mittler weile hinreichend bekannt. Red.

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