Im Gespräch

"Das Wettbewerbsrecht ermöglicht auch Kooperationen" / Interview mit Andreas Mundt

Andreas Mundt, Präsident, Bundeskartellamt, Bonn Quelle: Bundeskartellamt

Kooperationen zwischen Unternehmen können erheblichen Nutzen bringen. Sie können aber auch den Wettbewerb zulasten offener Märkte beschränken, so Andreas Mundt. Als Beispiele für Nutzen bringende Kooperationen nennt er "Kwitt" und das genossenschaftliche Pendant "Geld senden und empfangen". Die kartellrechtliche Vorprüfung der Kooperation der beiden Verbünde wurde ohne abschließende Bewertung beendet, kann also jederzeit wieder …

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