RECHTSFRAGEN

Negativzinsen: nur auf Girokonten

Die Berechnung von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten, wie sie in der Negativzinsphase von vielen Banken praktiziert wurde, ist unzulässig. Das hat der unter anderem für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 4. Februar 2025 (XI ZR 161/23 und (XI ZR 183/23) entschieden. Entsprechende Vertragsklauseln halten der Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

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