Am 20. Mai hat die BaFin gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaß nahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Im Einzelnen wird angeordnet, dass die N26 Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu identifizieren muss. Zudem wurde das …
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