Wie das Unternehmen mitteilt, wurde Check24 nach der zweite EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) nun offiziell Zertifiziert. Die BaFin hat Check 24 die Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformationsdiensten (KID) und Zahlungsauslösediensten (ZAD) gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Im Zuge der Erlaubniserteilung überprüfte die Aufsichtsbehörde laut Meldung die CHECK24 Kontomanager GmbH insbesondere hinsichtlich technischer Sicherheit, Datenschutz, Unternehmenssteuerung sowie wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
"Wir freuen uns sehr über die Erlaubniserteilung durch die BaFin", sagt Dr. Christoph Rösch, Geschäftsführer der CHECK24 Kontomanager GmbH. "Sicherheit hat für uns immer höchste Priorität. Die Zertifizierung belegt, dass wir mit unserem Kontomanager alle Anforderungen der BaFin erfüllen und somit einen Sicherheitsstandard auf Bankniveau einhalten."
Mit dem CHECK24 Kontomanager und der CHECK24 Finanzmanager App verwalten Kunden ihre Finanzen und Verträge einfach und unkompliziert. So behalten Kunden ihre Girokonten, Kreditkarten und Depots im Blick. Der CHECK24 Kontomanager unterstützt aktuell den Zugang zu über 3.000 deutschen Bankverbindungen. Durch die Zertifizierung als Kontoinformationsdienst und Zahlungsauslösedienst dürfen die Services des Kontomanagers auch zukünftig auf Wunsch der Nutzer Kontoinformationen von deren Bankkonten abrufen oder Überweisungen auslösen.