Rechtsfragen

Zum Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Foto: pixabay

In Kraft getreten ist das Hinweisgeberschutzgesetz/HinSchG, umgangssprachlich auch Whistleblower-Gesetz genannt, am 2. Juli 2023. Danach müssen Unternehmen, zu denen auch Banken und Sparkassen zählen, interne Meldestellen einrichten.

Zweck des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die aus dem beruflichen Umfeld heraus Missstände melden. Wobei diesen Schutz auch derjenige erlangt, der unbegründete Verdachtsfälle meldet. Denklogisch wirft das Gesetz ein …

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