Corporate Governance

Organe im Überkreuzgeflecht: Konsequenzen bei Differenzen?

Die Crux: Aufsichts- oder Verwaltungsräte können sich mangels tatsächlichen fachlichen Wissens und wegen zeitlicher Begrenzung nur sehr bedingt in Entscheidungsprozesse einbringen und sind auf die umfassende, korrekte Zuarbeit ihres Vorstandes angewiesen. Dessen Engagement können sie letztlich wenig einschätzen. Vorstandsmitglieder benötigen hier und da das Entgegenkommen des Aufsichtsrates. Beide Gremien konzedieren dem jeweils anderen Spielräume in Bezug auf anfallende Organkosten und …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X