Rechtsfragen

Kontoverfügung nach dem Tod - strafbar?

Die Problematik ist geläufig: Der Kontoinhaber verstirbt und die Erben warten auf den Erbschein und das kann dauern. Bis dahin können keinerlei Verfügungen getroffen werden, die Erben sind sowohl gehindert, das eilig Notwendige zu veranlassen (Bestattungsangelegenheiten) als auch das Konto zu plündern. War der Erblasser vorausschauend, hat er einer Vertrauensperson postmortale Vollmacht, das heißt eine "Vollmacht auf den Tod" (wirksam ab Todesfall) oder eine transmortale Vollmacht, das heißt …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X