Bankenregulierung II

Antizyklischer Kapitalpuffer für Deutschland

Ab dem 1. Januar 2016 steht mit dem antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer - CCB) ein weiteres makroprudenzielles Instrument für den Bankensektor zur Verfügung. Damit sollen in Zeiten übermäßiger Kreditvergabe zusätzliche Eigenmittel aufgebaut werden, die im Krisenfall zur Verlustabsorption genutzt werden können. Ziel ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensystems gegenüber zyklischen systemischen Risiken aus unangemessener Kreditvergabe. Der CCB kann zwischen 0 und 2,5 Prozent liegen und in Schritten von 0,25 Prozentpunkten angepasst werden. Was im November vergangenen Jahres noch recht abstrakt im Finanzstabilitätsbericht 2015 der Deutschen Bundesbank beschrieben ist, gehört hierzulande inzwischen zum normalen Regulierungsinstrumentarium. Mitte Dezember vergangenen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 erstmals einen antizyklischen Kapitalpuffer festgelegt.

Dass aus der Kreditwirtschaft bisher kein Aufschrei zu hören ist und viele Banker diese zusätzliche Eigenkapitalhürde, die künftig neben dem ohnehin aufzubauenden Kapitalerhaltungspuffer auch noch zu beachten sein wird, überhaupt noch nicht wahrgenommen haben dürften, liegt an der momentanen Höhe des hinzukommenden Kapitalpuffers. Diese beträgt derzeit null Prozent, weil die untersuchten Indikatoren für die BaFin aktuell keine übermäßige Kreditvergabe in Deutschland erkennen lassen. Für die Zukunft muss das aber nicht so bleiben. Denn die BaFin wird künftig vierteljährlich überprüfen, ob der gültige Wert angesichts der aktuellen Risikolage und Kreditentwicklung noch angemessen ist. Bei einer eventuell erforderlichen Anpassung stützt sie sich auf die Daten der Deutschen Bundesbank und auch die EZB ist im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM in die Entscheidungsfindung eingebunden. Ferner berücksichtigt die BaFin die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS).

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