Für Intermediäre entstehen neue Herausforderungen

Markus Honvehlmann, Foto: Wepex Unternehmensberatung

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wird in Deutschland die EU Shareholders Rights Directive (SRD II) in nationales Recht umsetzen. Mit dem Ziel, in der gesamten Europäischen Union Aktionäre besser identifizieren und informieren zu können, werden Pflichten für Intermediäre wie Banken und Verwahrstellen auf ein EU-weit einheitliches Niveau gehoben. Mit der Richtlinie wird ein weiterer kleiner Schritt in Richtung …

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