Für eine europäische Einlagensicherung der Eigenverantwortung, nicht der Zwangsvergemeinschaftung

Georg Fahrenschon, Präsident, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin - Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kann nur durch eine Änderung der Verträge oder aber eine zwischenstaatliche Vereinbarung geschlossen werden, so die klare Forderung des Autors. Diesen Veränderungen müsste dann jedes Mitgliedsland zustimmen, wodurch sich für Deutschland faktisch ein Vetorecht ergebe. Als absolute Voraussetzung für die …

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