EU-Marktmissbrauchsverordnung: Pranger oder Pflicht?

Stephan Däschler, Head of Account Management, EQS Group AG, München - Wenn Mitte dieses Jahres die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in Kraft tritt, findet diese unmittelbar im deutschen Recht Anwendung und ersetzt hierzulande Teile des Wertpapierhandelsgesetzes. Die MAR, ergänzt durch technische Standards und delegierte Rechtsakte der European Securities and Markets Authority, wertet der Autor als weitere Etappe auf dem Weg zu einem einheitlichen Transparenz- und Anlegerschutzniveau …

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