PSPP-Stellungnahme zum Urteil des BVfG

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der Europäischen Zentralbank erhielt durch den Bundesbankpräsidenten und den Rechtsdienst der EZB eine erste Information. Die Europäische Zentralbank nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVfG) zum Programm für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) zur Kenntnis. Der EZB-Rat sieht sich weiterhin vollumfänglich verpflichtet, innerhalb seines Mandats alles zu tun, was erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Inflation …

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