Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken. Am 7. März 2024 billigte der EZB-Rat den Monitoring-Bericht für 2023 im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der Europ …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X