Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

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Externe Kommunikation. Am 27. April 2022 gab die Europäische Zentralbank (EZB) bekannt, dass sie die mit der Banca Nationala a României vereinbarte Repo-Linie bis zum 15. Januar 2023 fortführen wird. Diese Vereinbarung folgt auf eine im Jahr 2020 beschlossene und am 31. März 2022 ausgelaufene Repo-Linie. Mit der Fortführung soll der gestiegenen Unsicherheit und dem Risiko, dass es infolge des Krieges in der Ukraine zu regionalen Übertragungseffekten kommt, Rechnung getragen werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Teilnahme des Präsidenten der ukrainischen Nationalbank an Ad-hoc-Treffen. Am 4. Mai 2022 gab die Europäische Zentralbank im Anschluss an ein Ad-hoc-Treffen ihres Erweiterten Rates, zu dem auch Kyrylo Shevchenko, der Präsident der ukrainischen Zentralbank, als Ehrengast eingeladen war, eine Pressemitteilung heraus. Bei dem Treffen wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine erörtert. Die EZB, das Eurosystem und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) erklärten geschlossen ihre Unterstützung für das ukrainische Volk.

Änderungen der EZB-Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik. Am 2. Mai 2022 erließ der Rat der Europäischen Zentralbank a) die Leitlinie EZB/2022/17 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation), b) die Leitlinie EZB/2022/18 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge sowie c) die Leitlinie EZB/2022/19 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Die geänderten Leitlinien stellen die erste Stufe des schrittweisen Auslaufens der Lockerungsmaßnahmen für Sicherheiten dar, die im April 2020 als Reaktion auf die Pandemie eingeführt worden waren. Die Änderungsfassungen der Rechtsakte konkretisieren die Zulassungskriterien für Anleihen und Assetbacked Securities, die an Nachhaltigkeitsziele gebunden sind, und passen den Sicherheitenrahmen des Eurosystems im Hinblick auf die Richtlinie über gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bond Directive) an. Alle Rechtsakte und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar.

Financial Stability Review - Mai 2022. Am 18. Mai 2022 tauschten sich die Mitglieder des EZB-Rats auf Grundlage des aktuellen Financial Stability Review über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum aus. Weiterhin genehmigten sie die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Der Bericht ist dieses Mal vor dem Hintergrund der Invasion in der Ukraine und dem damit zusammenhängenden Anstieg der Energiepreise, der wirtschaftlichen Unsicherheit und der Finanzmarktvolatilität erstellt worden. In ihm wird untersucht, was diese Entwicklungen aus Finanzstabilitätssicht für die Finanzmärkte, die Schuldentragfähigkeit, die Widerstandsfähigkeit der Banken, den Nichtbankenfinanzsektor und die makroprudenziellen Maßnahmen bedeuten. Zudem werden politikrelevante Überlegungen sowohl für den kurz- als auch den mittelfristigen Zeithorizont dargelegt. Ferner enthält der Bericht zwei Sonderaufsätze. Der erste befasst sich mit den jüngsten Fortschritten bei der Überwachung von klimawandelbedingten Risiken für die Finanzstabilität. Im zweiten Aufsatz werden die mit Krypto-Assets verbundenen Risiken untersucht. Der Bericht wird voraussichtlich am 25. Mai 2022 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Änderung der Leitlinie über TARGET2. Am 22. April 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2022/20 zur Änderung der Leitlinie 2013/47/EU über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TAR-GET2). Die neue Leitlinie bewirkt, dass Änderungen in Bezug auf Verträge mit TARGET2-Securities-Netzwerkdienstleistern, die mit der Leitlinie EZB/2021/30 eingeführt wurden, drei Wochen später als ursprünglich vorgesehen Anwendung finden. Grund für die Verschiebung ist die Umsetzung des TARGET2/T2S-Konsolidierungsprojekts.

Beschluss der EZB zur Bestimmung von CORE(FR) als systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem. Am 22. April 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/21 zur Bestimmung von CORE(FR) als ein systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2014/37. Grund für den neuen Beschluss war eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Bestimmung von CORE(FR) als systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem.

Qualitätsbericht 2021 über die Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus für den Euroraum und die einzelnen Länder. Am 26. April 2022 billigte der Rat der Europäischen Zentralbank die im Qualitätsbericht 2021 enthaltene Einschätzung bezüglich der Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus für den Euroraum und die einzelnen Länder und genehmigte die Veröffentlichung des Berichts. In dem alle zwei Jahre erscheinenden Bericht wird die Qualität von statistischen Daten anhand der folgenden Kriterien analysiert: a) Stichhaltigkeit der Methode, b) Aktualität, c) Verlässlichkeit und Stabilität, d) interne Konsistenz, e) externe Konsistenz/Kohärenz mit anderen vergleichbaren Statistikbereichen und f) Asymmetrien (innerhalb des Euroraums und bilaterale Asymmetrien). Der Bericht ist auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar.

Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der EZB im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken. Am 5. Mai 2022 erließ der Rat der Europäischen Zentralbank die Leitlinie EZB/2022/23 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken. Durch die Änderung sollen statistische Daten zu Zweckgesellschaften in den Anwendungsbereich der Leitlinie aufgenommen werden. Grund hierfür ist, dass Zweckgesellschaften in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung für die außenwirtschaftlichen Statistiken gewonnen haben.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Zusammenarbeit bei der Geldwäschebekämpfung. Am 20. April 2022 erhob der Rat der Europäischen Zentralbank keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden, den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen gemäß Richtlinie (EU) Nr. 2013/36 (EBA/GL/2021/15) in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute zum 1. Juni 2022 einzuhalten.

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