Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 7. Dezember 2018 beschloss der EZB-Rat, das interne Bonitätsbeurteilungssystem (In-house Credit Assessment System - ICAS) der Banco de España zur Nutzung innerhalb des Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework - ECAF) zuzulassen. Die vollständige Liste der ICAS sowie nähere Informationen zum ECAF sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 29. November 2018 genehmigte der EZB-Rat den Abschlussbericht zur marktweiten UNITAS-Krisenkommunikationsübung. Die Übung basierte auf dem Szenario einer Cyberattacke und wurde am 28. Juni 2018 unter Beteiligung von europäischen Finanzinfrastrukturen und Aufsichtsfunktionen von Zentralbanken durchgeführt. Eine Zusammenfassung zur Übung wird auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 29. November 2018 genehmigte der EZB-Rat die endgültige Fassung der Oversight-Erwartungen im Hinblick auf die Cyberresilienz von Finanzmarktinfrastrukturen. In diesem Dokument sind die Erwartungen des Eurosystems zur Cyberresilienz niedergelegt. Es wurde am 3. Dezember auf der Website der EZB veröffentlicht. Am 13. Dezember 2018 genehmigte der EZB-Rat die Richtlinien für White Teams für ethisches Hacking auf Basis von Threat Intelligence (Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming). Die Richtlinien sind integraler Bestandteil des Tiber-EU-Rahmenwerks und enthalten Einzelheiten zu den Rollen und Verantwortlichkeiten des White Teams, also dem Team im getesteten Unternehmen, das für die gesamte Planung und Steuerung des Tests zuständig ist.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 7. Dezember 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und damit im Zusammenhang stehender Rechtsakte (CON/2018/55) auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Am 11. Dezember 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Änderung der Haftungsregelung für Direktoriumsmitglieder und Mitarbeiter der Banca Nat, ionalça a României (CON/2018/ 56) auf Ersuchen des rumänischen Senats.

Statistiken: Am 7. Dezember 2018 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2018/33 zur Änderung der Verordnung EZB/2014/ 48 über Geldmarktstatistiken. Corporate Governance: Am 29. November 2018 erließ der EZB-Rat a) Beschluss EZB/ 2018/27 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/28, b) Beschluss EZB/2018/28 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/61 und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/30, c) Beschluss EZB/ 2018/29 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/ 2013/29, d) Beschluss EZB/2018/30 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/26 und e) Beschluss EZB/2018/31 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten.

Am 30. November 2018 erließ der Erweiterte Rat den Beschluss EZB/2018/32 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/31. Die Beschlüsse sind das Ergebnis der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfung des Kapitalschlüssels der EZB. Bankenaufsicht: Am 7. Dezember 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung der Erklärung des SSM zur Risikobereitschaft. Die Erklärung wurde am 10. Dezember 2018 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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