Bankenchronik Ausgabe 4/2016

26. Januar 2016 bis 8. Februar 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH wegen drohender bilanzieller Überschuldung nach einer zu bildenden Steuerrückstellung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die Steuerrückerstattung steht im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften der Investmentbank. Diese steuerlich motivierte Praxis wird auch Dividendenstripping genannt. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind (Moratorium).

Durch das Moratorium sollen die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren gesichert werden. Die Bilanzsumme der in Frankfurt am Main ansässigen Bank belief sich nach Angaben der Behörde zum 4. Februar 2016 auf rund 5,0 Milliarden Euro. Das Institut weist zum selben Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber überwiegend institutionellen Kunden in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro aus. Die Maple Bank GmbH versteht sich als Nischenanbieter im Investmentbanking mit Fokus auf Einzelstrategien. Sie gehört zur Maple Financial Group Inc., die ihren Sitz in Toronto (Kanada) hat. Das deutsche Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Darüber hinaus ist die Maple Bank GmbH Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e. V.

Die Verbandsversammlungen der Sparkassenverbände von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben Ende Januar die Fusion ihrer beiden Landesbausparkassen zur neuen LBS Südwest beschlossen. Im Dezember 2015 hatten die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit der Ratifizierung eines gemeinsamen Staatsvertrages die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Staatsvertrag trat am 30. Dezember 2015 in Kraft. Als letzter formeller Schritt ist jetzt noch eine Genehmigung der beiden Rechtsaufsichtsbehörden, dem Innenministerium in Baden-Württemberg und dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Rheinland-Pfalz, notwendig. Ende August werden die beiden Landesbausparkassen nach dem Willen der Träger im Wege einer Vereinigung durch Aufnahme fusioniert. Handels- und steuerrechtlich erfolgt die Vereinigung rückwirkend zum 1. Januar 2016. Als Gegenwert für die Einbringung seiner Anteile in die LBS Südwest erhält der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz 12,5 Prozent des Stammkapitals, der Baden-Württembergische Sparkassenverband wird mit 87,5 Prozent an der LBS Südwest beteiligt sein. Die neue LBS Südwest kommt auf eine aggregierte Bilanzsumme von rund 17 Milliarden Euro.

Der chinesische Konzern Fosun hat angekündigt, der französischen Oddo Gruppe seinen Anteil in Höhe von 28,6 Prozent an der BHF Kleinwort Benson anzudienen. Damit hatte die französische Privatbank Zugriff auf 82 Prozent an dieser deutschen Bank, bevor die offizielle Annahmefrist startete. Diese endet am 10. Februar dieses Jahres. Zunächst wollte das chinesische Unternehmen, das im vergangenen Jahr die deutsche Privatbank Hauck & Aufhäuser übernommen hat, auch die BHF Kleinwort Benson erwerben. Die Großaktionäre gaben jedoch dem Angebot des Bankiers Philippe Oddo den Vorzug (siehe auch Bankenchronik 3-2016).

Die Bayern-LB plant weitere 1,3 Milliarden Euro stille Einlage an den Freistaat Bayern zurückzuführen. Die Europäische Zentralbank hat dieser Maßnahme zugestimmt. Die Rückführung steht noch unter dem Vorbehalt der entsprechenden Feststellung des Jahresabschlusses 2015 durch den Aufsichtsrat der Landesbank im April dieses Jahres. Mit der Zahlung summiert sich die in den letzten Jahren an den Freistaat zurück gezahlte Summe dann auf rund 4,4 Milliarden Euro. Davon sind etwa 4,0 Milliarden Euro auf die Beihilferückzahlungsverpflichtungen anrechenbar. Eine weitere Rückzahlung in Höhe von 1 Milliarde Euro steht dann noch aus - sie muss spätestens bis 2019 erfolgen.

Der Bundestag hat Ende Januar eine Novelle beschlossen, die die EU-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-V) umsetzt. Sie führt unter anderem Kreditfonds als neue Anlageklasse ein. In diesem Zusammenhang wurden auch Regelungen zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch geschlossene Alternative Investment Fonds (AIF) in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgenommen. Die Novelle sieht unter anderem auch vor, dass unverbriefte Darlehensforderungen im Bestand offener Spezial-AIF verwaltet werden können. Diese Möglichkeit sollte zunächst untersagt werden. Damit die Beschlüsse in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung vorgestellt. Terroristen soll die finanzielle Basis entzogen werden und die Behörden sollen in die Lage versetzt werden, Finanzströme besser zu verfolgen, um Anschläge zu verhindern. Bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2016 sind eine Reihe Änderungen an der vierten Richtlinie gegen Geldwäsche aus dem Mai 2015 vorgesehen. Unter anderem soll eine Liste aller Pflichtkontrollen (Kontrollen im Rahmen der "Sorgfaltspflichten") aufgenommen werden, die Finanzinstitute bei Finanztransaktionen aus Ländern mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung durchführen müssen. Zudem sollen die Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU gestärkt werden und ein zentrales Register für Bank- und Zahlungskosten oder zentrale Datenauffindungssysteme in allen Mitgliedsstaaten erstellt werden. Umtauschplattformen für virtuelle Währungen sollen in den Geltungsbereich der Richtlinie gegen Geldwäsche einbezogen werden.

In Norditalien haben die beiden genossenschaftlich organisierten Kreditinstitute Banca Popolare di Milano (BPM) und Banco Popolare (BP) ihre Fusionsabsicht bekannt gegeben. Mit dem Zusammenschluss würde das drittgrößte Institut des Landes entstehen. Die Fusionsverhandlungen sollen spätestens bis Ende Februar abgeschlossen sein. Die BPM ist in der norditalienischen Region Lombardei, in Rom und der nordwestlichen Region Piemont tätig. Sie hat 7 750 Beschäftigte und 1,5 Millionen Kunden in 654 Filialen. Die aus der Fusion der Volksbank von Novara mit der Volksbank von Verona entstandene Bankengruppe Banco Popolare hat 3 Millionen Kunden, 18 300 Beschäftigte und 1 800 Filialen.

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