Bankenchronik Ausgabe 11/2022

7. bis 19. Mai 2022

Die Sparkassenverbände Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben konkrete Gespräche über eine Fusion der LBS Bayerische Landesbausparkasse und der LBS Landesbausparkasse Südwest eingeleitet. Ziel der Fusion sei es, die Zukunftsfähigkeit des LBS-Bausparens in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz mit dem neuen Institut noch weiter zu stärken. Das fusionierte Institut soll den Namen LBS Süd tragen und seinen Sitz in Stuttgart und München haben, mit zwei weiteren Standorten in Mainz und Karlsruhe. Beide Institute kommen auf eine aggregierte Bilanzsumme von rund 37 Milliarden Euro. In ihren Büchern befinden sich 3,5 Millionen Bausparverträge über eine Bausparsumme von zusammen rund 147 Milliarden Euro. Ende 2021 beschäftigte die LBS Bayerische Landesbausparkasse demnach in München 600 Mitarbeiter. Mit der Fusion würde die größte Landesbausparkasse entstehen.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und die Kreissparkasse Augsburg, die sich bereits Anfang des Jahres rechtlich zur Sparkasse Schwaben-Bodensee zusammengeschlossen haben, sind ab sofort auch technisch ein Haus. Mit der kürzlich vollzogenen Zusammenlegung der Datenbestände konnte die Sparkasse die Fusion erfolgreich abschließen.

Die Volksbank Mittlerer Neckar eG und die VR Bank Hohenneuffen-Teck eG fusionieren zum 1. Januar 2023. Das vereinigte Institut soll Volksbank Mittlerer Neckar heißen und käme aus heutiger Sicht auf eine Bilanzsumme von rund 5,7 Milliarden Euro. Darüber hinaus wird das Haus über 46 Geschäftsstellen, 178 600 Kunden und 110 874 Mitglieder sowie mehr als 700 Mitarbeiter verfügen. Fusionsbedingte Kündigungen wurden ausgeschlossen.

Um zusätzliches Eigenkapital zu gewinnen, hebt die Volksbank Stuttgart die Grenze für den Kauf von Genossenschaftsanteile deutlich an. Bisher konnten Mitglieder der Volksbank Stuttgart sich mit bis zu 250 Euro an ihrer Bank beteiligen. Je nach Intensität der Geschäftsbeziehung können nun Anteile zwischen 1 250 Euro und 5 000 Euro gezeichnet werden.

Assimoco, die italienische Versicherungstochter der R+V, hat mit der genossenschaftlichen Bankengruppe Cassa Centrale Banca (CCB) eine exklusive Vertriebspartnerschaft geschlossen. Das fünfjährige Vertriebsabkommen mit einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre sieht den Vertrieb der gesamten Palette von Lebens- und Nichtlebensversicherungsprodukten der Assimoco über die 70 Banken der Cassa-Centrale-Gruppe und deren Tochtergesellschaft Assicura Agenzia in Italien vor. Bisher beschränkte sich die Kooperation zwischen Assimoco und CCB auf das Kompositgeschäft.

Ab Juli dieses Jahres verlangt die Deutsche Bank, dass Lieferanten für jeden neuen oder verlängerten Vertrag im Wert von über 500 000 Euro pro Jahr eine Nachhaltigkeitsbewertung vorlegen. Damit will die Bank, die jährlich mehr als 8 Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen ausgibt, ihre Kaufkraft nutzen, um Nachhaltigkeitsziele bei ihren Lieferanten umzusetzen.

Coinpanion, ein Krypto-Start-up, und das Bankhaus von der Heydt, eines von Deutschlands ältesten Bankhäusern, sind eine operative Partnerschaft eingegangen. Pünktlich zum verkündeten Deutschland-Launch von Coinpanion übernehme das 1754 gegründete Münchner Bankhaus in der Kooperation die Rolle des Custodian, der die Euro- und Kryptoeinlagen der Anleger verwahrt und die Auszahlungen an die Kunden von Coinpanion sicherstellt. Zudem agiere von der Heydt im Rahmen des Kryptowährungshandels als Finanzkommissionär, heißt es.

Die Debeka unterstützt künftig die Initiative deutsche Infrastruktur e. V. (IDI), eine unabhängige Plattform, die sich für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch Investitionen in essenzielle Infrastruktur engagiert. Mitglieder sind vor allem Vertreter deutscher Altersvorsorgeeinrichtungen, wie Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen, die branchen- und regionenübergreifend ein Kapitalanlagevermögen von zusammen mehr als 200 Milliarden Euro repräsentieren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat aufgrund der Diskussion um ein EU-Verbot untersucht, ob es für Privatkundinnen und -kunden vorteilhaft oder nachteilig ist, wenn Wertpapieraufträge in deutschen Aktien über Handelsplätze ausgeführt werden, an denen Broker von Market Makern Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen (Payment for Order Flow - PFOF) erhalten. Für Kundenaufträge mit kleineren Volumina sei laut der Untersuchung die Ausführung über PFOF-gewährende Handelsplätze überwiegend vorteilhaft. Denn sofern Transaktionskosten berücksichtigt wurden, waren die Ergebnisse für Kunden mehrheitlich besser als an den Referenzmärkten, so die Behörde. Bei höheren Transaktionsvolumen und niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten zum Zeitpunkt der Auftragsausführung würden diese Vorteile jedoch verloren gehen. Ob allerdings PFOF die Ursache der festgestellten Unterschiede war, lässt sich laut BaFin aus den Ergebnissen nicht ablesen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) möchte die Entscheidung des Board of Supervisors zu Berichtspflichten von Pensionsdaten aktualisieren, die als Grundlage für das EbAV-Berichtswesen dient. Ziel sei es, Datenlücken zu schließen und Inkonsistenzen mit anderen Datenerhebungen zu korrigieren. Der aktuelle Vorschlag sieht dafür eine verpflichtende Übermittlung von Daten zu Derivaten vor, ebenso wie die Erhebung von Daten zu OGAWs (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren). Außerdem sollen Daten zu Zahlungsströmen der Verbindlichkeiten und grenzüberschreitendem Geschäft erhoben werden.

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