Die Commerzbank hat in einer Pressemitteilung die Höhe des Barabfindungspreises für die Minderheitsaktionäre der Comdirect bekanntgegeben. Demnach erhalt diese im Rahmen des Squeeze-outs 12,75 Euro je Aktie und damit 1,31 Euro mehr als die Aktionäre, die das ursprüngliche Angebot angenommen haben. Grundlagen für den Preis sind der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein ermittelte objektivierte Unternehmenswert und der Börsenkurs der comdirect. Die Angemessenheit der Barabfindung wird noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Baker Tilly überprüft.
Warth & Klein ermittelte mit Hilfe des sogenannten Ertragswertverfahrens einen Unternehmenswert von 1.577 Millionen Euro für die comdirect. Daraus resultiert ein Wert je Aktie von 11,17 Euro, der damit leicht unter dem am 30. Oktober 2019 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Commerzbank für die comdirect von 11,44 Euro je Aktie liegt. Berücksichtigt wurde bei der Bestimmung der angemessenen Höhe der Barabfindung auch der Aktienkurs der comdirect. Maßgeblich ist hier der durchschnittliche volumengewichtete Börsenkurs (VWAP) der comdirect im Dreimonatszeitraum vor der Ankündigung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs.
„Mit der Integration der Comdirect werden wir die digitale Transformation der Commerzbank beschleunigen und für die Kunden noch bessere Angebote entwickeln. Die Festlegung der Barabfindung für die Aktionäre der comdirect ist der nächste Schritt auf dem Weg zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out“, sagte Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank. „Nach der Hauptversammlung der Comdirect werden wir die Integration mit voller Kraft vorantreiben.“
Die Commerzbank hält aktuell rund 90,29 Prozent des Grundkapitals der Comdirect und hat damit die erforderliche Beteiligungsschwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreicht. Die Hauptversammlung der Comdirect muss nun im nächsten Schritt die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Comdirect auf die Commerzbank beschließen. Mit der Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht wird danach die Verschmelzung vollzogen und die Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der Comdirect gezahlt.